Von der Idee zur Münze
1. Themenvorschläge
Bundesverwaltungsamt, Bundesministerium der Finanzen, Expertengremium, Programmbeirat
Alle Bürger und Bürgerinnen können Themenvorschläge für deutsche Euro-Sammlermünzen beim Bundesfinanzministerium einreichen. Ein Expertengremium gibt nach ausführlicher Diskussion ihre Empfehlungen zur Themenwahl ab.
2. Entscheidung des Bundesfinanzministers
Bundesministerium der Finanzen
Die finale Themenauswahl obliegt dem Bundesminister der Finanzen.
3. Entscheidungswettbewerb
Münzjury, Künstlerinnen und Künstler
Zur Findung der Münzmotive wird ein Gestaltungswettbewerb ausgeschrieben. Der Siegerentwurf wird in einer Jurysitzung ermittelt und zur Ausprägung empfohlen.
4. Beschluss
Bundeskabinett
Basierend auf dem Münzgesetz ist eine Beschlussfassung durch das Bundeskabinett vorgesehen.
5. Prägung
Münzstätten
Die Prägung erfolgt in den fünf Münzstätten der Länder. Aus welcher Prägestätte eine Münze stammt, lässt sich anhand des sogenannten Prägebuchstabens erkennen: A (Berlin), D (München), F (Stuttgart), G (Karlsruhe) und J (Hamburg).
6. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Bundesministerium der Finanzen, Bundesamt für Justiz
Zum jetzigen Zeitpunkt werden das Motiv der Münze und ihre technischen Parameter bekannt gemacht.
7. Offizielle Präsentation der Münze
Bundesministerium der Finanzen
Die fertige Münze wird durch das Bundesfinanzministerium der Öffentlichkeit vorgestellt.
8. Ausgabe der Münze
Münze Deutschland, Bundesbank
Übrigens: Auch deutsche Euro-Sammlermünzen können für Bargeldzahlungen in Deutschland verwendet werden. Hiervon wird wegen des Sammlerwerts allerdings kaum Gebrauch gemacht.