10-Euro-Polymerring-Sammlermünze 2024 "Polizei"

Seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen: Diese Verpflichtung des Staates leitet sich aus dem Grundgesetz ab.
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Übersicht Details

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Serie: „Im Dienst der Gesellschaft“
Künstler: Lorenz Crössmann, Berlin (Bildseite), Patrick Niesel, Röthenbach a. d. Pegnitz (Wertseite)
Ausgabetermin: 25. April 2024
Prägestätten: Berlin (A), München (D), Stuttgart (F), Karlsruhe (G) und Hamburg (J)
Masse: 9,8 g
Durchmesser: 28,75 mm
Material: CuNi 25, CuNi 19, Polymer
Nominal: 10 Euro
Randschrift: IM DIENST DER GESELLSCHAFT ∙
Prägequalität: Spiegelglanz
Auflage: max. 67.500 Stück

Beschreibung Münze

Beschreibung Münze

Die unbedingte Einsatz- und Ansprechbarkeit der Polizei greift auch das Motiv der 10-Euro-Polymerringmünze auf, gestaltet vom Künstler Lorenz Crössmann aus Berlin. Es zeigt im Zentrum der Münze, eingefasst vom Polymerring, zwei Einsatzkräfte in Dienstkleidung, die sich selbstbewusst und offen dem Betrachtenden zuwenden und dadurch Kommunikationsbereitschaft signalisieren. Die Komposition wird ergänzt durch verschiedene Einsatzkräfte, die exemplarisch die Vielfalt polizeilicher Tätigkeiten veranschaulichen, sowie die stilisierte Darstellung ländlichen und urbanen Raums. Der Polizeistern am oberen Münzrand – mit einem neutralen Wappenschild, das alle Polizeien der Länder und des Bundes repräsentiert –, und der serifenlose Schriftzug POLIZEI, der an den offiziellen Schriftzug auf Dienstfahrzeugen erinnert, bilden gleichsam die Fixpunkte einer gelungenen Darstellung, deren „herausragende handwerkliche und kompositorische Qualität“ vom Preisgericht des Münzwettbewerbs gelobt wird.

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen

Streng genommen gibt es „die“ Polizei nicht: In Deutschland fallen darunter 16 Länderpolizeien sowie drei Polizeien auf Bundesebene: die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei des Deutschen Bundestages. Schwerpunkte der Tätigkeit sind vor allem die vorausschauende Abwehr von Gefahren (präventives Handeln) sowie die Verfolgung von Straftaten (repressives Handeln). Wer von der Polizei spricht, denkt in der Regel an die uniformierten Schutzpolizistinnen und -polizisten, die in Notfällen oft die ersten Ansprechpartner sind und auch als Erste an Unfall- oder Tatorte eilen. Ihre Aufgaben gehen dabei weit darüber hinaus, Strafanzeigen aufzunehmen oder Veranstaltungen zu schützen. So überwachen sie den öffentlichen Verkehrsraum und richten regelmäßig Präventionsveranstaltungen aus, um Unfälle oder Straftaten zu verhindern – von der Radfahrausbildung an der Grundschule über den effizienten Schutz vor Einbrechern bis hin zu bedarfsorientierten Präventionsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren, etwa gegen Betrugsversuche im Internet oder per „Schockanruf“. Auch in Fällen häuslicher Gewalt sind die Polizistinnen und Polizisten im Einsatz und sehen sich nicht selten Angriffen gegen die eigene Person ausgesetzt.

Über die Schutzpolizei hinaus gibt es auf Bundesländerebene spezielle Einheiten für unterschiedliche Einsatzzwecke. So unterstützt die Bereitschaftspolizei bei besonderen Großveranstaltungen wie Fußballspielen und Demonstrationen oder bei der Beseitigung von Unwetterschäden die Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Die Wasserschutzpolizei sorgt für die Sicherheit auf Meeren und Gewässern, während die Kriminalpolizei in erster Linie Straftaten verfolgt und Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft ist.

Auf Bundesebene ist das Bundeskriminalamt die Zentralstelle zur Informationssammlung und hält die Verbindung zu internationalen Polizeibehörden wie Europol, wenn es etwa um die Bekämpfung des internationalen Drogen- und Menschenhandels oder Terrorismus‘ geht. Die Bundespolizei schützt die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und sorgt für die Sicherheit an Flughäfen und Bahnhöfen.

Allein dieser längst nicht vollständige Überblick verdeutlicht, dass die Arbeit der Polizei überaus facettenreich ist. Allen, die dort ihren Dienst versehen, ist bewusst, dass die eigene körperliche Unversehrtheit Schaden nehmen kann. Dieses Risiko wird in Kauf genommen, um die Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland aufrecht zu erhalten und allen Bürgerinnen und Bürgern ein unbeschwertes Leben zu ermöglichen.