Zunächst als provisorische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland formuliert, gilt das Grundgesetz seit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR für ganz Deutschland. Die Münze wurde vom Künstler Detlef Behr aus Köln gestaltet. In ihrem Zentrum wird das Thema „75 Jahre Grundgesetz“ offensiv präsentiert: mit einer prägnanten Komposition aus der Jubiläumszahl und der bekannten Abkürzung für das Grundgesetz. Im oberen Münzdrittel ist Art. 1 des Grundgesetzes – und damit gleichsam sein wichtigster Wert – platziert: DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. Die Textzeilen werden durch ein radial angeordnetes Punktraster fortgesetzt und optisch zu einem Kreis verbunden – eine abstrakte Andeutung unserer parlamentarischen Sitzordnung und gleichzeitig die Verknüpfung der Menschenwürde mit der demokratischen Grundordnung. Die Wertseite ist ein gestalterisches Echo der Bildseite, der Adler mit seinen abstrahierten Schwingen ein weiterer Verweis auf den Parlamentarismus.
Die 20-Euro-Sammlermünze „75 Jahre Grundgesetz“ würdigt das einzigartige Verfassungsdokument und seine dauerhafte Erfolgsgeschichte.
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ So lautet die Präambel des Grundgesetzes, das vom Parlamentarischen Rat in nur neun Monaten erarbeitet wurde. Der Auftrag: eine politische Ordnung zu definieren, die für eine Übergangszeit ein demokratisches Gemeinwesen unter Kontrolle der Alliierten ermöglichen würde. Mit nur 146 Artikeln wurde der Grundstein unseres Staates gelegt, der Deutschland nach Jahren als Unrechtsstaat in kürzester Zeit in einen funktionierenden Rechtsstaat verwandelte.
Dass das Grundgesetz bis heute Bestand hat, war weder erwartet noch geplant. „Wir alle sind uns klar (…), dass das, was wir hier beschließen, zeitlich begrenzt sein soll und muss“, so der spätere Außenminister Heinrich von Brentano. Die Sorgen, dass eine „Verfassung“ für die von den West-Alliierten besetzten Gebiete eine Teilung Deutschlands zementieren würde, waren groß – so groß, dass der Name „Grundgesetz“ gewählt wurde, in der Hoffnung, dass die Trennung bald überwunden sei und eine konstituierende Nationalversammlung eine „richtige“ Verfassung ausarbeiten könne.
Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes steht es über allen weiteren deutschen Rechtsnormen, garantiert unsere Grundrechte und bildet das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es schützt die Freiheit und Würde eines jeden Einzelnen und stellt die Grundlage für unser gemeinsames politisches Zusammenleben dar. Ob Wiedervereinigung oder europäische Integration – die schon in der Präambel als Vision festgehalten wird –, das Grundgesetz hat sich allen Herausforderungen gewachsen gezeigt. Neben der durch das Grundgesetz festgelegten Gewaltenteilung und -verschränkung hat vor allem eine wichtige Regelung dazu geführt, dass es nicht zum Spielball wechselnder politischer Interessen wird: Änderungen sind nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich und damit nur in einem breiten Konsens unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Lager.
Das Grundgesetz vereint und definiert unsere Grundrechte: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Diese Grundrechte sind nicht selbstverständlich. Umso mehr lohnt es sich, für sie einzutreten und zu kämpfen. Das Grundgesetz gibt zwar Garantien, aber sie mit Leben zu füllen, ist die Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger.