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Das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen war nach dem Kriegsende lange Zeit belastet. Im Rahmen der neuen Ostpolitik und des Konzepts Wandel durch Annäherung reiste Brandt nach Polen, um am 7. Dezember 1970 den Warschauer Vertrag zwischen Polen und der BRD zu unterzeichnen. Die Aussöhnung mit Polen stellte einen wichtigen Teil der Ostpolitik dar. Der Warschauer Vertrag erkannte erstmals die Oder-Neiße-Grenze an.
Zuvor besuchte er an jenem Tag das Ehrenmal für die Toten des Warschauer Ghettos. Er gedachte dem Aufstand von 1943, bei dem während der deutschen Besetzung Polens die im Ghetto gefangenen Juden Widerstand gegen ihre Deportation in Vernichtungslager leisteten. Brandt kniete nach der Kranzablegung nieder und verweilte etwa eine halbe Minute in dieser Position. Die Geste gilt als bedeutende Demutsgeste im Hinblick auf die NS-Verbrechen. Brandt signalisierte damit im Namen Deutschlands die deutsche Versöhnungsbereitschaft sowie insbesondere die Bitte um Vergebung.