Grafik mit einer 2-Euro-Sammlermünze „Bremen“ und Fokus auf das Münzzeichen „J“.

Wer Münzen aufmerksam betrachtet, entdeckt oft kleine Buchstaben, Symbole oder Initialen darauf. Diese Münzzeichen (auch Prägezeichen genannt) sind Kennzeichnungen der Münzprägestätte. Mit anderen Worten: Sie geben an, wo eine Münze geprägt wurde. Ein Münzzeichen kann ein einzelner Buchstabe, ein Zeichen wie etwa ein Wappen, eine Zahl oder auch eine Kombination daraus sein. So lässt sich selbst bei gleicher Münzsorte erkennen, aus welcher Stadt oder welchem Land das Stück stammt.

Ein Beispiel dafür sind deutsche Euro-Münzen: Auf jeder deutschen Euromünze findet sich ein Buchstabe (A, D, F, G oder J). Dieser winzige Buchstabe verrät die Prägestätte, die das entsprechende Stück hergestellt hat. Ebenso tragen Münzen vieler anderer Länder vergleichbare Kennzeichnungen. Wichtig ist: Das Münzzeichen ist nicht zu verwechseln mit der Signatur des Künstlers oder des Münzgraveurs, die sich oft ebenfalls klein auf Münzen findet. Während die Künstlersignatur den Entwerfer des Münzbildes nennt (häufig in Form von Initialen), verweist das Münzzeichen speziell auf die Herkunft der Münze, also die Prägestätte.

Die 2-Euro-Sammlermünze „Bremen“ zeigt das „J“ für die Prägestätte und unten rechts im Relief die Künstlersignatur

Münzzeichen gab es schon in der Antike

Die Idee, Münzen mit Herkunftsmarkierungen zu versehen, ist keineswegs neu. Bereits in der Antike versah man Münzen mit Münzzeichen, um die Prägestätte oder verantwortliche Instanz zu kennzeichnen. In einigen griechischen Stadtstaaten und im Römischen Reich trugen Münzen Symbole oder Buchstabenkürzel, anhand derer man den jeweiligen Münzort erkennen konnte. So etablierte beispielsweise der römische Kaiser Diokletian im 3. Jahrhundert n.Chr. ein System, bei dem am Münzrückseitenrand Abkürzungen wie ROM (für Rom) oder LON (für London) zusammen mit weiteren Zeichen für die Werkstatt der Münzstätte eingeprägt wurden. Auf diese Weise ließen sich etwaige Qualitätsprobleme zurückverfolgen: War eine Münze unter- oder übergewichtig oder im Feingehalt mangelhaft, konnte man dank des Münzzeichens sofort die verantwortliche Münzstätte identifizieren und Maßnahmen ergreifen.

Historische Entwicklung der Münzzeichen in Deutschland

Auch in den deutschen Staaten etablierte sich im 18. und 19. Jahrhundert das Prinzip der einheitlichen Münzzeichen. Ein entscheidender Schritt erfolgte in Preußen unter König Friedrich II. (der Große). Im Zuge der nach ihm benannten „Graumannschen Münzreform von 1750“ wurde angeordnet, dass alle preußischen Münzstätten fortan statt individueller Münzmeisterzeichen einheitliche Buchstaben als Münzzeichen verwenden. Friedrich II. orientierte sich dabei ausdrücklich am französischen Vorbild. Jede preußische Münzprägestätte erhielt gemäß dieser Reform einen eigenen Buchstaben des Alphabets zugewiesen, beginnend mit A. Die bis dahin üblichen persönlichen Zeichen der Münzmeister wurden gleichzeitig verboten. Damit sollten die Prägestätten klar identifizierbar sein und der Münzbetrieb staatlicher Kontrolle unterstellt werden.

Unter Friedrich dem Großen galt in Preußen ab 1750 folgende Buchstaben-Aufteilung für die wichtigsten Münzstätten:

  • A :  Berlin (Hauptmünze der Mark Brandenburg)
  • B :  Breslau
  • C :  Kleve
  • D :  Aurich
  • E :  Königsberg in Ostpreußen
  • F :  Magdeburg
  • G :  Stettin

Diese sieben Prägebuchstaben deckten die bedeutenden preußischen Münzstätten der Zeit ab. Man erkennt: Mit A wurde die Hauptstadt Berlin gekennzeichnet, die weiteren Buchstaben folgten keinem Stadt-Initial, sondern einer festgelegten Reihenfolge. So steht etwa B nicht für "Berlin" (wie man intuitiv denken könnte), sondern für Breslau – das System musste man also kennen. Der Nutzen war eine eindeutige Identifizierung jeder Münze aus dem Königreich Preußen. Bereits geprägte Münzen aus den Vorjahren mit alten Zeichen blieben zwar gültig, aber alle Neuprägungen trugen nun den neuen Münzbuchstaben statt der früheren Münzmeistersignets.

Münzzeichen im Kaiserreich

Knapp 120 Jahre später, mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871, wurde dann ein reichsweites Münzzeichensystem eingeführt. Das Münzrecht ging vom jeweiligen Einzelstaat auf den Gesamtstaat (das Reich) über. Um weiterhin ersehen zu können, aus welcher ehemaligen Landesmünze eine Münze stammte, legte der Bundesrat am 7. Dezember 1871 fest, dass auf den Reichsmünzen ein Buchstabe als Münzzeichen zu verwenden sei, und zwar für jede Prägestätte ein anderer. Die Wahl der Buchstaben erfolgte dabei in alphabetischer Reihenfolge nach der in der Reichsverfassung festgelegten Rangfolge der Bundesstaaten. Konkret bedeutete dies: Der erste Bundesstaat in der Rangliste erhielt die ersten Buchstaben für seine Münzstätten, der zweite Bundesstaat den nächsten Buchstaben – und so weiter, unabhängig davon, ob der Buchstabe dem Stadtnamen entspricht. Aus Gründen der Verwechslungssicherheit wurde der Buchstabe „I“ übersprungen , um keine Unklarheit mit der Ziffer 1, dem Buchstaben J oder dem römischen I zu erzeugen. Andere Zeichen oder zusätzliche Symbole neben diesem Buchstaben waren ausdrücklich unzulässig, um ein klares, einheitliches System zu gewährleisten.

Nach dieser Regelung erhielten die Münzstätten im Deutschen Reich folgende Münzzeichen (Münzbuchstaben):

  • A: Berlin (Preußen)
  • B: Hannover (Preußen; Münze dort bis 1878)
  • C: Frankfurt am Main (Preußen; Münze bis 1879)
  • D: München (Bayern)
  • E: Dresden (Sachsen; bis 1887) / ab 1887 Muldenhütten bei Freiberg (Sachsen)
  • F: Stuttgart (Württemberg)
  • G: Karlsruhe (Baden)
  • H: Darmstadt (Hessen; Münze bis 1882)
  • J: Hamburg (Freie und Hansestadt Hamburg)

Hier zeigt sich die föderale Herkunft der Münzprägestätten: Preußen, als größter Staat, besaß anfangs gleich drei Prägestätten (A, B und C, wobei B und C ehemals eigenständige Münzen von Hannover und Frankfurt waren, die nach 1871 preußisch wurden).

3 Münzen des Kaiserreichs

Das ABC des Kaisers: Das Königreich Preußen ließ seine ersten Silbermünzen nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs in drei verschiedenen Prägestätten herstellen.

35-Euro-Silbermünzen

Die Königreiche Bayern, Sachsen, Württemberg und die Großherzogtümer Baden und Hessen sowie die Freie und Hansestadt Hamburg stellten jeweils eine Münzstätte (D, E, F, G, H und J), der Buchstabe „I“ blieb frei. Auch später, zur Zeit des Dritten Reiches, behielt man dieses System bei und reaktivierte bei Bedarf freie Buchstaben: So wurde z.B. „B“ in den Jahren 1938–1945 an die Münzprägestätte Wien vergeben (nachdem Wien durch den „Anschluss“ Teil des Reichs geworden war).

Mit diesem Münzbuchstabensystem hatten Deutschland und seine Vorgängerstaaten ein klares Ordnungsprinzip geschaffen, das – von politischen Umbrüchen abgesehen – bis heute Gültigkeit besitzt. Noch immer tragen deutsche Euro-Münzen die Buchstaben A, D, F, G oder J entsprechend der fünf aktiven staatlichen Münzprägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe, Hamburg). Damit knüpft man an eine über 150-jährige Tradition an, die auf die Reformen des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Münzzeichen sind somit ein lebendiges Stück der Geldgeschichte in unseren Händen.

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