Kabinettsbeschlüsse


Vom Bundeskabinett, der Europäischen Kommission und einer 2,50-Euro-Münze
Bis eine Sammler- oder Gedenkmünze der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben wird, hat sie einen langen Weg hinter sich: Nach Sichtung und Auswahl der Themenvorschläge, die übrigens von jeder Bürgerin und jedem Bürger eingebracht werden können, wird das finale Münzthema vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Anschließend findet ein Münzwettbewerb zum Design der Münze statt, bei dem ein interdisziplinär besetztes Preisgericht mit dem 1. Preis ein Motiv zur Prägung empfiehlt und zwei weitere Motive mit dem 2. und 3. Preis auszeichnet. Doch bevor die Münze geprägt und ausgegeben werden kann, liegt noch eine wichtige Station auf ihrem Weg, die im Bewusstsein der Öffentlichkeit nur wenig verankert ist: der Kabinettsbeschluss.
Jede Sammler- oder Gedenkmünze der Bundesrepublik Deutschland wird vom Kabinett der jeweils amtierenden Bundesregierung beschlossen. Das Bundeskabinett tritt in der Regel einmal in der Woche, zumeist mittwochs, unter Leitung des Bundeskanzlers zusammen. Zwar dürften in den Beratungen wichtigere Themen den größeren Raum einnehmen, aber die Beschlussfassungen zu den Sammler- und Gedenkmünzen sind Teil der Sitzungen und können in den öffentlichen Protokollen der Kabinettssitzungen nachgelesen werden. Erst mit diesem offiziellen Beschluss, der ungefähr sechs Wochen nach der Preisgerichtssitzung erfolgt und vom gesamten Bundeskabinett getragen wird, kann die Münze geprägt werden.
Sonderfall 2-Euro-Gedenkmünzen
Prinzipiell gilt dieses Verfahren auch für die 2-Euro-Gedenkmünzen. Von ihnen kann jedes Land, das den Euro als offizielle Währung verwendet, jährlich zwei Motive ausgeben. Die 2-Euro-Gedenkmünzen sind normale Umlaufmünzen und damit überall im Euroraum anerkanntes Zahlungsmittel. Die Besonderheit ist, dass die Bundesregierung die Europäische Kommission über die Ausgabe einer 2-Euro-Gedenkmünze informieren muss, nicht etwa die Europäische Zentralbank. Diese ist nur für die Euro-Banknoten zuständig – die Münzen liegen in der Hoheit der Länder – und genehmigt lediglich das maximale Ausgabevolumen einer Münze.
Andere Länder werden über die geplanten Motive informiert und können ihr Veto einlegen. Das kommt aber nur äußerst selten vor. Einen interessanten Fall hat es allerdings 2015 gegeben, der nicht nur Sammler-, sondern auch hohen anekdotischen Wert hat.
Belgiens Waterloo
Zum 200. Jahrestag der Schlacht von Waterloo im Jahr 2015 plante Belgien die Ausgabe einer 2-Euro-Gedenkmünze. Waterloo liegt rund 15 km südlich von Brüssel und damit im heutigen Belgien. Die Schlacht, die in der Nähe des Dorfes stattfand, besiegelte die endgültige Niederlage Napoleons – eine Niederlage, die aus französischer Sicht wohl nachwirkt: Die Regierung in Paris legte verschnupft ihr Veto gegen das geplante Motiv ein.
Belgien zog daraufhin die Ausgabe der Münze zurück – und fand eine ganz eigene Lösung, um das französische Veto zu umgehen: Statt einer 2-Euro-Münze wurden in Gedenken an das historische Ereignis eine 2,50-Euro-Münze ausgegeben. Bei diesem Nominal, das als Sammlermünze nur in Belgien als Zahlungsmittel gilt, ist eine Abstimmung mit anderen Euro-Ländern nicht notwendig und folglich ein Veto nicht möglich. Ganz vetofrei geht es hier zu den 2-Euro-Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland.
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